Herzlich willkommen bei der Kanzlei Versteyl

Abfallrecht

Abfallrecht

Back

Zweck des Abfallrechts ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (vgl. § 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG). Soweit sich Abfälle nicht vermeiden lassen, sind sie zu entsorgen. Die Entsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung. Zu den Verwertungsmaßnahmen zählen die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung (z. B. energetische Verwertung und Verfüllung). Die „Abfallhierarchie“ in § 6 KrWG bestimmt folgende Rangfolge: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung und 5. Beseitigung.

Auf dem Gebiet des Abfallrechts beraten und vertreten wir insbesondere abfallerzeugende oder in der Entsorgungswirtschaft tätige Unternehmen sowie die öffentliche Hand, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Fallgestaltungen sind dabei vielfältig. Beispielsweise prüfen wir für unsere Mandanten, ob es sich bei einem Stoff oder Gegenstand um Abfall handelt, ob ein Nebenprodukt hergestellt wurde oder ob das Ende der Abfalleigenschaft eingetreten ist. Da die Entsorgungsverantwortung der Abfallerzeuger und Abfallbesitzer erst dann endet, wenn der Abfall ordnungsgemäß und endgültig entsorgt wurde, bilden des Öfteren auch behördliche Entsorgungsanordnungen einen Gegenstand unserer Tätigkeit.

Ein aktuelles Beratungsthema sind zudem gewerbliche Sammlungen von werthaltigen Abfällen wie z. B. Altpapier, Elektroschrott und Alttextilien. Zukünftig wird sich Beratungsbedarf zur neuen Wertstofftonne ergeben.

Zudem beraten wir Sie gerne in Verfahren zur Genehmigung bzw. Planfeststellung von Abfallentsorgungsanlagen und Deponien. Auch mit Ihren Fragen zu Abfallgebühren können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Über spezielle Expertise verfügen wir auch, soweit das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), die Altölverordnung (AltölV), die Verpackungsverordnung (VerpackV) oder die Deponieverordnung (DepV) anwendbar sind.

Ihre Berater:

Prof. Versteyl Rechtsanwälte Logo

Prof. Versteyl Rechtsanwälte – Eine der führenden Kanzleien im öffentlichen Wirtschaftsrecht

Kontaktinformationen

Hannover

Ellernstr. 42

30175 Hannover

T: 0511 2704870

F: 0511 27048755

kanzlei-hannover@versteyl.de

Burgwedel

Kokenhorst Str. 19

30938 Burgwedel

T: 05139 98950

F: 05139 989555

kanzlei-burgwedel@versteyl.de