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Arbeitsrecht

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Wichtig für Arbeitnehmer:

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann wenden Sie sich so schnell es geht an uns, denn im Arbeitsrecht sind sehr kurze Fristen zu beachten. So muss eine Kündigung innerhalb von drei Wochen durch eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht angegriffen werden.

Entgegen einer landläufigen Meinung haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung, wenn ihnen gekündigt wurde. Eine Abfindung ist immer das Ergebnis einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber z.B. in einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.

Oftmals läßt sich in solchen Vereinbarungen auch ein gutes Zeugnis und eine Freistellung erreichen.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Abmahnungen, Fragen rund um den Urlaub, Problemen im Zusammenhang mit längeren Erkrankungen (Wiedereingliederung etc.) gern zur Verfügung.

Wichtig für Arbeitgeber:

Sie möchten einem Mitarbeiter kündigen? Dann wenden Sie sich rechtzeitig an unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht. Eine Kündigung muss gut vorbereitet sein. So sollten im Vorfeld gerichtsfeste Abmahnungen ausgesprochen sein. Ferner sind kurze Fristen zu beachten. Z.B. kann eine fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungssachverhalts ausgesprochen werden.

Wichtig ist bei einer Kündigung auch die Betriebsratsanhörung. Hier werden in der Praxis oft Formfehler gemacht und Fristen nicht beachtet.

Denken Sie daran: Je sorgfältiger eine Kündigung vorbereitet ist, desto geringer fällt eine Abfindung aus, die zur Beendigung eines Kündigungsschutzprozesses oder im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages vereinbart wird.

Gern können Sie sich auch bei betrieblichen Umstrukturierungen, wie Schließung von Abteilungen oder ganzen Standorten/Betrieben an uns wenden.

Natürlich stehen wir Ihnen auch bei Streitigkeiten mit Ihrem Betriebsrat, z.B. bei Betriebsvereinbarungen, gerichtlichen Beschlussverfahren oder Einigungsstellenverfahren zur Verfügung.

Ihre Berater:

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