Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens einer Mund-Nasen-Bedeckung nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hatte (Urteil vom 17.06.2021 – 12 Ca 450/21). Der Servicetechniker hatte von seiner Arbeitgeberin die Weisung erhalten, bei der Arbeit bei Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Anfang Dezember 2020 weigerte sich der Kläger einen […]