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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Zwischen Mietern und Vermietern sowie im Bereich des Wohnungseigentumsrechts gibt es viele Streitpunkte:

Wurde der Mietvertrag über Ihre Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, obwohl der Vermieter nur teurer weiter vermieten will? Wollen Sie als Vermieter Wohnungen modernisieren und die Miete erhöhen? Gibt es Schimmel in Ihrer Wohnung und der Vermieter unternimmt nichts oder behauptet, Sie würden falsch heizen und lüften? Haben Sie Mieter, die ständig die Miete unpünktlich zahlen oder aus dubiosen Gründen die Miete mindern? Sind Sie als Vermieter auf Mietnomaden hereingefallen? Gibt Ihr Vermieter die Kaution nicht heraus? Moniert Ihr Mieter die Betriebskostenabrechnung? Sollen Sie als Mieter nach starren Fristen Schönheitsreparaturen durchführen?

Wollen Sie eine vermietete Immobilie kaufen oder verkaufen? Wollen Sie einen gewerblichen Mietvertrag schließen und brauchen Sie eine Vertragsprüfung oder den Entwurf eines rechtssicheren Mietvertrages? Soll ein befristeter gewerblicher Mietvertrag vorzeitig beendet werden?

Gehören Sie einer Wohnungseigentümergemeinschaft an und sind Sie mit gefassten Beschlüssen nicht einverstanden? Handelt der Verwalter nicht in Ihrem Sinne? Hat ein anderer Eigentümer ohne Erlaubnis bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt? Werden Sie als Verwalter von Sondereigentümern oder der Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Verwaltervertrag in Anspruch genommen?

In diesen und allen weiteren Fragen aus dem gewerblichen und privaten Mietrecht sowie dem Wohnungseigentumsrecht stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Oft kann ein Streit bei kompetenter anwaltlicher Beratung schon im Vorfeld vermieden werden, z. B. durch das rechtssichere Verfassen von Mietverträgen. Ist es bereits zur Auseinandersetzung gekommen, können wir im Rahmen unserer Spezialisierung auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht und der vertieften Kenntnisse über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtslage, insbesondere auch im Rahmen der Vorschriften zur Mietrechtsreform (2013), Ihnen sowohl eine Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage an die Hand geben als auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite stehen.

Ihre Berater:

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