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Seminarankündigung: Kommunale Haftungsbescheide nach § 191 Abgabenordnung (AO)

Seminarankündigung: Kommunale Haftungsbescheide nach § 191 Abgabenordnung (AO)

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Gem. § 191 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung – AO – kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer für eine (fremde) Steuer haftet. Häufiger Anwendungsfall ist die Inanspruchnahme (ehem.) Geschäftsführer für die Gewerbesteuerschulden einer Gesellschaft. Ziel des Seminars ist es, MitarbeiterInnen der Verwaltung die rechtlichen Grundlagen für den Erlass von Haftungsbescheiden zu vermitteln, bzw. diese zu vertiefen.

Worum geht es?

Nach einer kurzen Einführung in die formellen Grundlagen (insb. hinreichende Bestimmtheit des Haftungsbescheids) werden die materiellen Voraussetzungen für den Erlass von Haftungsbescheiden erläutert.

Inhaltlicher Bezugspunkt der Steuerschuld, für die gehaftet wird, ist im Seminar die Gewerbesteuer; Schwerpunkt der Haftung die Vertreterhaftung nach § 69 AO. Das Seminar bezieht Fälle und Entscheidungen ein, die vorwiegend aus der Praxis des Dozenten stammen (VG Hannover). Es werden typische Einwände von Haftungsschuldnern fallbezogen dargestellt.

In den Verwaltungen besteht häufig Unsicherheit über den Umfang der Amtsermittlungspflicht. Was die Gemeinde zu beachten hat und was bereits im Anhörungsverfahren wichtig ist, wird deshalb ebenfalls in den Blick genommen.

Schwerpunkte:

Grundlagen der Bescheidtechnik (kurz)

Vertreterhaftung (§ 69 AO): Erklärungspflicht, Mittelvorsorgepflicht, Entrichtungspflicht

Grundsatz der anteiligen Tilgung (Quotenhaftung)

Amtsermittlung und Mitwirkungspflichten

Zielgruppe:

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Bereichen Kämmerei und Kasse.

Sie haben Interesse?

Bitte melden Sie sich über folgenden Link an:

https://www.wissenstransfer.info/index.php?module=010700&event=1765&viewId=1

Verfasst von:

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