Unzureichende Begründung der Eigenbedarfskündigung macht diese unwirksam.
Sehr lange Eigentümerversammlungen können zulässig sein.
Beweislastverteilung bei Schimmelbildung
Nachzahlung der Miete rettet nicht immer die Wohnung.
WEG-Beschlüsse müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein
Im Wohnraummietrecht wie auch im Mietrecht für Gewerberäume gelten neue Regeln ab dem XX.XX!
Prof. Versteyl Rechtsanwälte – Eine der führenden Kanzleien im öffentlichen Wirtschaftsrecht