Täglich ereignen sich auf deutschen Straßen zahlreiche Unfälle. Vielfach kommt es dabei auch zu Sach- und Personenschäden. In einer solchen Situation ist schnelles, aber auch effektives Handeln gefragt.
In der Regel werden Kraftfahrzeuge von Ihren Eigentümern und/oder Haltern täglich benötigt, weshalb eine langwierige Auseinandersetzung und eine lange Reparaturfreigabe unbedingt vermieden werden sollten. Aber auch andere Schadensersatzansprüche und Heilbehandlungskosten sollten zeitnah gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden.
Insbesondere eher unbekannte Schadensersatzansprüche, wie bspw. der Haushaltsführungsschaden, sollten zusätzlich zu anderen Schadensersatzansprüchen nicht vernachlässigt werden.
Sofern der Unfallgegner zum Unfallzeitpunkt ein Kfz führte und Ansprüche aus der sog. „Halterhaftung“ bestehen (d.h. gegen den Kfz-Halter bestehen Ansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen), besteht gegen die Kfz-Versicherung ein sog. „Direktanspruch“. Man sollte sich also direkt an die jeweilige Kfz-Versicherung wenden und diese in jedem Fall in einem etwaigen Klageverfahren ebenfalls in Anspruch nehmen.
Im Verkehrsrecht unterscheidet man zwischen:
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