Unter das allgemeine Zivilrecht und das Vertragsrecht lassen sich alle Streitigkeiten einordnen, die nicht Gegenstand von besonderen Rechtsgebieten, bspw. Miet-, Familien- oder Arbeitsrecht, sind.
Sie haben einen Kaufvertrag geschlossen und die Sache ist nun mangelhaft?
Sie liegen im Streit mit ihren Nachbarn oder möchten wissen, ob Ihr Nachbar seine Hecke wirklich so nah an die Grundstücksgrenze setzen darf?
Sie möchten von Ihrem Reisevertrag zurücktreten oder Ihr Reiseveranstalter führt die Reise nicht durch?
Sie haben Handwerker beauftragt und diese haben nicht die vereinbarten Leistungen erbracht oder gar Ihr Eigentum beschädigt?
Sie möchten Ihren Kaufvertrag anfechten, weil der Verkäufer Ihnen arglistig Mängel verschwiegen hat?
Haben Sie als Unternehmer Leistungen erbracht und abgerechnet, die der Kunde nicht zahlt oder haben Sie als Privatperson Forderungen, die Ihr Schuldner nicht begleicht?
Dann befinden Sie sich mitten im Bereich des allgemeinen Zivil-/Vertragsrechts.
Gerne beraten und vertreten wir Sie in solchen oder ähnlichen Angelegenheiten und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.