Jede Beamtin, jeder Beamte weiß um die enorme Regelungsdichte in diesem Bereich des öffentlichen Rechts; dabei geschieht dies nicht nur durch das Beamtenstatusgesetz sowie die jeweiligen Bundes- bzw. Landesbeamtengesetze, sondern auch durch untergesetzliche Normen.
Dies lässt zunächst den Vorteil von vermeintlich klaren Vorgaben vermuten. Wenn dann aber gerade bei so wichtigen Fragen auf dem Gebiet etwa der Versetzung, der Teilzeitbeschäftigung, der Nebentätigkeit, der Personalaktenführung oder der Dienstfähigkeit häufig unbestimmte Rechtsbegriffe wie „dienstliches Interesse“, „dienstliches Bedürfnis“, „dienstliche Gründe“, „zwingende dienstliche Gründe“ oder ähnliche, nicht sehr konturenscharfe Regeln zu beachten sind, ist die Beurteilung der Rechtslage für die Beamtin/ den Beamten, aber auch für die betroffene Behörde mitunter schwierig. Es bedarf sowohl juristischer Prüfung aber auch praktischer Erfahrung, wie Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden mit solchen Problemstellungen umgehen.
Immer wieder tauchen zudem Anfragen auf, die die Möglichkeiten der Veränderung einer Beurteilung betreffen sowie vor allem die Erfolgsaussichten im sogenannten Konkurrentenstreitverfahren, also dann, wenn in einem Auswahlverfahren eine andere Bewerberin/ ein anderer Bewerber zum Zuge gekommen ist.
Speziell für diese Beförderungsproblematik lässt sich sagen, dass keine andere beamtenrechtliche Materie so viele verwaltungsgerichtliche Entscheidungen verursacht; diese Rechtsprechung gibt einzelfallbezogen auch nicht immer ein ganz einheitliches Bild im Hinblick auf die Bedeutung der letzte Beurteilung sowie der sogenannten Hilfskriterien als meist ausschlaggebende Auswahlmaßstäbe ab.
Eine fachliche Beratung und Begleitung ist angezeigt, vor allem dann, wenn bei recht kurzer Überlegungsfrist ein Eilverfahren bzw. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angestrengt werden soll oder eine betroffene Person als Beigeladene am gerichtlichen Verfahren teilnimmt.