Gegenstand des Bergrechts sind vor allem die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen. Ergänzend dazu werden Tätigkeiten erfasst, wie beispielsweise die Errichtung oder der Betrieb von Untergrundspeichern sowie die Nutzung von Erdwärme (Geothermie). Regelungen dazu finden sich im Bundesberggesetz sowie in dem untergesetzlichen Regelwerk wie beispielsweise in der Allgemeinen Bundesbergverordnung. Weitere bergrechtliche Vorschriften bestehen auch auf der Länderebene, so z.B. in den Tiefbohrverordnungen, die in verschiedenen Bundesländern erlassen worden sind.
Aufsuchung und Gewinnung bestimmter Bodenschätze erfordern behördliche Berechtigungen. Darüber hinaus verlangt die Errichtung oder Führung eines Bergbaubetriebes einen behördlich zugelassenen Betriebsplan. Mit den behördlichen Verfahren sind verschiedene Rechtsfragen verbunden, u. a. auch umweltrechtliche Fragen, da die Durchführung von Bergbauaktivitäten in der Regel auch Eingriffe in die Umwelt verursacht. So sind bei Bergbauprojekten auch Fragen einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. des naturschutzfachlichen Ausgleiches zu klären.
Im Zusammenhang mit den erforderlichen Verfahren bei Bergbauprojekten und den damit verbundenen Rechtsfragen beraten wir Sie gern. Sowohl hinsichtlich der berg- als auch umweltrechtlichen Fragen verfügen wir über jahrelange Kenntnisse und Erfahrungen. Seit vielen Jahren beraten wir Unternehmen, Behörden, Projektverantwortliche und Verbände sowohl in behördlichen Verfahren als auch bei gerichtlichen Streitigkeiten.