Egal, ob sich eine Behörde mit diesem ganz speziellen Beamtenrecht notgedrungener Weise beschäftigen muss oder dieses „Damoklesschwert“ möglicherweise eine Beamtin oder Beamten ereilen könnte – nichts ist für beide Seiten so sensibel und heikel, für die betroffene Person mitunter auch ausgesprochen ehrenrührig, als eben das Disziplinarrecht.
Überhaupt ein Dienstvergehen festzustellen, ist bereits häufig eine schwierige Tat- und Rechtsfrage, die nicht selten schon Abgrenzungsprobleme zum einfachen beamtenrechtlichen Tadel oder einer Missbilligung aufweist.
Dann angesichts der Alternativen von Verweis/Geldbuße/Kürzung der Dienstbezüge/Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis das angemessene Disziplinarmaß zu finden, ist nicht minder kompliziert.
Da das gesamte Verfahren, d. h. von sogenannten Verwaltungsermittlungen über die etwaige Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zur Abschlussentscheidung, auch noch mit einer extremen Formstrenge belegt ist, sind viele ganz unterschiedliche rechtliche Aspekte zu beachten.
Um sich gegen ein solches Disziplinarverfahren erfolgreich zur Wehr zu setzen, aber auch schon gegebenenfalls im Vorfeld seine eigenen Interessen wahren zu können, kann eine fachliche Beratung und Begleitung sehr hilfreich sein.
Ein ähnliches Beratungsangebot gilt aber gerade auch für etwaige Behörden, insbesondere dann, wenn sie mit dieser Materie noch nie oder nur ganz selten zu tun gehabt haben und mit den Fährnissen dieses speziellen Rechtsgebiets nicht sehr vertraut sind.