Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung und Ehescheidung.
Was ist Familienrecht?
Das Familienrecht ist als Teil des allgemeinen Zivilrechts vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Daneben finden sich Regelungen in diversen Nebengesetzen, etwa dem Versorgungsausgleichsgesetz.
Im Zusammenhang mit einer Trennung und Ehescheidung sind – neben der klassischen Ehescheidung – häufig Fragen bezüglich Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Sorgerecht und Umgang, Zugewinn und Versorgungsausgleich zu klären und einer Regelung zuzuführen.
Darüber hinaus kann auch der Beginn einer Ehe anwaltlich begleitet werden, z.B. wenn Sie einen Ehevertrag wünschen oder sich hierzu beraten lassen möchten. Während der bestehenden Ehe kann ebenfalls je nach persönlicher und wirtschaftlicher Entwicklung der Eheleute ein Ehevertrag sinnvoll werden, z.B. wenn ein Ehepartner sich selbständig macht.
Familienrechtliche Streitigkeiten werden nicht vor den allgemeinen Zivilgerichten sondern vor dem Familiengericht ausgetragen, so dass auch prozessual besondere Regelungen gelten.
Unsere Schwerpunkte
Gerne können Sie uns Ihre familienrechtlichen Probleme anvertrauen. Wir legen Wert auf eine gründliche und zügige Bearbeitung der anstehenden Probleme. Dabei behalten wir das Kindeswohl im Auge und versuchen, die anstehenden Regelungsbereiche einer sachgerechten und nachhaltigen Lösung zuzuführen.
Oder Online-Scheidung?
Fakt ist: in Deutschland kann man sich nicht via Internet scheiden lassen. Lediglich der Schriftwechsel mit Ihrem „Online-Anwalt“ kann via Mail geführt werden. Der Gang zum Scheidungstermin kann nicht durch virtuellen Schriftverkehr ersetzt werden, die im Scheidungsverfahren entstehenden Kosten sind gesetzlich geregelt und werden durch die Kommunikation via Mail nicht geringer. Einer guten persönlichen Beratung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt sollte daher der Vorzug gegeben werden.