Das Kommunalabgabenrecht dient der Beschaffung von Einnahmen für die Arbeit der Kommunen. Dabei reicht das Kommunalabgabenrecht von der Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen, Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen wie Wasser und Abwasser, kommunale Steuern für Zweitwohnungen, Hunde etc., Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, z.B. der Abwasserbeseitigung, bis hin zur Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen.
Wir beraten und vertreten Kommunen, Unternehmen und Private in allen dieses Rechtsgebiet betreffenden Fragen, von der Erstellung einer Satzung, über die Beratung bei Fragen der Kalkulation, der Ermittlung der Abgaben und deren Erhebung – sei es durch einen Bescheid oder im Rahmen eines Vertrages. Bestehende Spielräume dienen einer flexiblen, den Interessen der Beteiligten dienenden rechtssicheren Rechtsanwendung.