Im Kommunalrecht kommt es bei streitigen Entscheidungen von Städten oder Gemeinden oft darauf an, welche Verfahrensschritte einem Beschluss des Hauptausschusses oder der Vertretung (Ratsversammlung) vorausgehen müssen und ob und in welcher Form eine Bürgerbeteiligung stattzufinden hat. Die Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens sind im NKomVG im Einzelnen geregelt.