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Öffentliches Baurecht

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  • Beratung und Vertretung bei der Aufstellung und Überprüfung von Bebauungsplänen
  • Unterstützung in Bauantragsverfahren, insbesondere bei der Realisierung von Bauvorhaben bei schwierigen Umfeldbedingungen
  • Beratung und Vertretung bei der Anfechtung von Baugenehmigungen
  • Vertragsgestaltungen im Städtebaurecht (Planungskosten, Folgekosten, Erschließung, naturschutzrechtlicher Ausgleich und Ersatz)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Erschließung durch öffentlichen Straßen und leitungsgebundenen Einrichtungen sowie die Erhebung der entsprechenden Abgaben
  • Beratung im Zusammenhang mit dem einem Immobilienkauf

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