Auch ein im Schulrecht erfahrener Anwalt muss ehrlicherweise den Rat geben, dass viele Probleme im schulischen Alltag zwischen Schulleitung, Lehrpersonal, Schülerschaft und Eltern möglichst untereinander – und damit ohne Einschaltung des Juristen – geregelt werden sollten.
Es gibt aber immer wieder Situationen und Fälle, in denen eine Beratung und gegebenenfalls Interessenvertretung durch einen Anwalt dann doch hilfreich sein kann:
Dies gilt aus der Erfahrung heraus vor allem bei Versetzungsproblemen und schulischen Förderangelegenheiten, etwa bei Lese- und Rechtsschreibschwäche, sowie bei schulischen Ordnungsmaßnahmen.
Häufig kann dann schon im Gespräch mit der jeweiligen Schule selbst eine für alle Seiten tragfähige Lösung gefunden werden. Wenn allerdings ein schriftliches Verfahren gegenüber der Schule oder der Landesschulbehörde oder eine Klage geboten bzw. rechtlich vorgeschrieben ist, wird selbstverständlich auch dieser Weg im Interesse der Mandantschaft beschritten.