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Wasserrecht

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Das Wasserrecht regelt die Nutzung der Gewässer (oberirdische Gewässer ein-schließlich der Küstengewässer und Grundwasser) aus dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes und im Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessenten. Außerdem dient es dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (z.B. durch Ausweisung von Wasserschutzgebieten), der sachgerechten Organisation der Abwasserbeseitigung und dem Schutz vor Hochwassergefahren (z.B. durch Festsetzung von Überschwemmungsgebieten).

Um Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen oder Abwasser in das Gewässer einzuleiten, ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Zulassung (Bewilligung oder Erlaubnis) erforderlich. Für bauliche Änderungen am Gewässer oder die Schaffung eines neuen Gewässers kann es erforderlich sein, ein Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren durchzuführen. Wir beraten Sie gerne, damit Sie notwendige Zulassungsverfahren zügig und ergebnisorientiert betreiben können.

Wenn sie von einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren, Erlaubnisverfahren, Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren, der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes oder der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes nachteilig betroffen sind, werden wir Ihre Interessen nachdrücklich vertreten.

Der Vollzug des Wasserrechts wirft darüber hinaus eine Fülle von Rechtsfragen auf, bei denen wir Sie sachkundig beraten können, z.B. zu den behördlichen und privaten Pflichten bei der Abwasserbeseitigung, zur Gewässerunterhaltung und zur Behandlung alter Wasserrechte und alter Befugnisse.

Ihre Berater:

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