Im Zusammenhang mit der Produktion und Verteilung von Energie hat insbesondere die leitungsgebundene Energieversorgung mit Strom und Gas eine herausragende Bedeutung. Dieser Bereich der Energieversorgung hat in den letzten Jahren, nicht erst infolge der Energiewende, umfangreiche Regulierungen erfahren, die zugleich verschiedene Rechtsfragen aufgeworfen haben. Der hohe Stellenwert der Versorgungssicherheit und der Ausbau der vorhandenen Netzinfrastruktur erfordern in der Regel die Vornahme erheblicher Investitionen um einen Netzausbau zu erreichen.
Im Zusammenhang mit der Errichtung von Energieanlagen haben vor allem Energieversorger und Betreiber von Anlagen ein besonderes Interesse auf der Grundlage von sicheren Leitungsrechten Energietrassen zu errichten und zu unterhalten, um so die Energieversorgung sicher zu stellen. Insbesondere bei den Verfahren im Zusammenhang mit der Leitungserrichtung und der Beschaffung von Leitungsrechten verfügen wir, auch im Zusammenhang mit größeren Leitungsbauprojekten, über umfangreiche Erfahrungen. Wir leisten daher eine umfassende Beratung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren zur Sicherung von Leitungsrechten. Das gilt sowohl in Bezug auf die behördlichen Verfahren als auch im Zusammenhang mit Verfahren die gegebenenfalls vor der Baulandkammer zu führen sind.
Sowohl energierechtliche Vorverfahren (§ 44 EnWG) als auch Folgeverfahren, mit dem Ziel der sicheren Trassennutzung, werden von uns vorbereitet und durchgeführt. Hier verfügen wir über langjährige Erfahrungen.