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Immissionsschutzrecht

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Das Immissionsschutzrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts. Es zielt darauf, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (vgl. § 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Auf dem Gebiet des Immissionsschutzrechts entsteht Bedarf für anwaltliche Leistungen insbesondere in Bezug auf Anlagen, die geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen (Immissionen) hervorzurufen. Beispielhaft seien Industrieanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen sowie Tierhaltungsanlagen (Mastställe) genannt.

Sie planen die Errichtung Erweiterung oder Änderung einer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlage? Dann begleiten wir gerne für Sie anwaltlich das jeweilige Verfahren. Durch eine vorausschauende rechtliche Beratung lassen sich häufig Konflikte mit den Genehmigungsbehörden und Dritten (etwa Nachbarn) vermeiden. Sind Auseinandersetzungen unumgänglich, stehen wir fest an Ihrer Seite.

Darüber hinaus können Sie auch in allen anderen Fragen des Anlagenrechts auf unsere fachkundige Beratung zählen. Dies kann etwa eine behördliche Überwachungsmaßnahme, eine nachträgliche Anordnung, eine Untersagungsanordnung, die Entscheidungen über den Widerruf oder die Rücknahme von Genehmigungen oder die Anforderung einer Sicherheitsleistung sein. Gerne erörtern wir auch die Auswirkungen der Industrieemissionsrichtlinie (IED) auf Ihren Betrieb mit Ihnen. Erhebliche Kosten wird insbesondere die neue Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichts mit sich bringen. Auch die Veröffentlichung der im Rahmen der neuen Umweltinspektionen von den Behörden zu erstellenden Prüfberichte bergen das Potenzial, sich negativ für die Betreiber von industriellen Großanlagen auszuwirken.

Sie werden von unzumutbarem Lärm (Geräuschen), Gerüchen, Erschütterungen geplagt oder sehen sich den Gefahren durch Luftverunreinigungen (z. B. Feinstaub) ausgesetzt? Auch in diesem Fall sind wir für Sie da. Wir überprüfen für Sie Genehmigungen und fechten diese erforderlichenfalls in Ihrem Namen an. Wir treten gegenüber den Behörden dafür ein, dass Maßnahmen ergriffen werden, welche die ungewollten Einwirkungen abstellen oder zumindest auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Nicht zuletzt ist unsere Kanzlei in umweltrechtlichen Fragen auch ein bewährter Partner von Kommunen und Landesbehörden. Sie sind Behördenvertreter und benötigen immissionsschutzrechtliche Expertise innerhalb oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihre Berater:

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