Hiervon sind alle weiteren Gebiete des Verwaltungsrechts erfasst, wie bspw. Gewerberecht, Gebühren- und Beitragsrecht, Bergrecht, Beamtenrecht, Energierecht, Kommunalverfassungsrecht, Subventionsrecht, Schulrecht, Wasserrecht etc.; in allen genannten Rechtsbereichen: Prüfung der europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben, konsensuale Erörterung unternehmerischer und persönlicher Erfordernisse mit Behörden, ggf. gerichtliche Anfechtung bzw. Erzwingung von Verwaltungsakten und sonstigen Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung.